§ 1 — Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Forum Hünxe“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Namen „Forum Hünxe e.V.“ führen. Er umfasst die Gemeinde Hünxe mit den Ortsteilen Bruckhausen, Bucholtwelmen, Drevenack, Gartrop-Bühl, Hünxe und Krudenburg. Er ist ein eingetragener Verein mit Sitz in 46569 Hünxe. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 — Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
Der Verein „Forum Hünxe“ dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke (Heimatpflege/Heimatkunde) auch im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
Sein Zweck ist die „Förderung und Pflege vom bürgerlichen Engagement in Projekten, Prozessen und Aktionen zur Steigerung von Erlebnisfaktor bzw. Attraktivität von Hünxe sowie der entsprechenden öffentlichen Wahrnehmung“. Die Realisierung von Projekten und Aktionen basiert insbesondere auf
Der Satzungszweck soll durch Dialog und Zusammenarbeit erreicht werden zwischen
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Finanzielle Mittel aus
Beiträgen und Fördermitteln dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die
dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
§ 3 — Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft in „Forum Hünxe e.V.“
Anträge zur Mitgliedschaft der Mitglieder sind spätestens 10 Tage vor dem Versammlungstag dem Vorstand schriftlich einzureichen. Im Falle einer Ablehnung erfolgt diese in Form einer Mitteilung von Ablehnungsgründen an den Antragsteller. Eine Anfechtung gegenüber der Mitgliederversammlung ist nicht möglich.
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitteilung des Annahmebeschlusses wirksam (Aufnahme).
Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es
§ 4 — Mitgliedsbeiträge bei „Forum Hünxe e.V.“
Mit dem Eintritt in den Verein ermächtigt das neue Mitglied den Verein zum Einzug der Mitgliedsbeiträge.
Die Jahresbeiträge werden i.d.R. in halbjährlichen Teilbeträgen eingezogen. Die Mitglieder legen in der Jahreshauptversammlung die Höhe der Beiträge fest. Die Mitgliederbeiträge dürfen nur zur Erfüllung der satzungsgemäßen Vereinszwecke verwendet werden. Sie sind bei halbjährlicher Zahlungsweise im ersten Monat des Halbjahres fällig.
Neue Mitglieder ermächtigen den Verein zum Einzug vom auf Monatsbasis anteiligen Beitrag, der zur Überbrückung bis zum nächst fälligen Halbjahresbeitrag fällig wird.
§ 5 — Rechte und Pflichten der Mitglieder von „Forum Hünxe e.V.“
Die Mitglieder haben das Recht, auf die Tätigkeit des Vereins Einfluss zu nehmen. Sie verpflichten sich, den Verein in seinem gemeinnützigen Bestreben zu unterstützen.
Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Umsetzung der Vereinszwecke aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
§ 6 — Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
§ 7 — Vorstand
Der Vorstand besteht aus
Zur Vertretung im Sinne des § 26 BGB ist einer der Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer oder dem Schatzmeister berechtigt.
Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei gleichberechtigten sich gegenseitig vertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen Vorsitzenden je allein vertreten.
§ 8 — Amtsdauer
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.
Im jährlichen Wechsel scheidet die Hälfte der Vorstandsmitglieder aus. Die Neuwahl geschieht wie folgt:
In Jahren mit gerader Zahl werden folgende Vorstandsmitglieder neu gewählt:
In Jahren mit ungerader Zahl werden folgende Vorstandsmitglieder neu gewählt:
Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder über IT-gestützte Kommunikation (Mail, WhattsApp, …) einberufen werden.
§ 9 — Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem der stellv. Vorsitzenden, spätestens sieben Tage vor dem Versammlungstermin durch schriftliche Einladung der Mitglieder einberufen. In jedem Kalenderjahr ist eine Jahreshauptversammlung durchzuführen.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
Geschäftsberichte, Kassenberichte, die Punkte a), b) und d) sind ausschließlich der Jahreshauptversammlung vorbehalten.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter geleitet. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet einfache Stimmenmehrheit mit Ausnahme der in § 10 zur Satzungsänderungen und in § 11 zur Vereinsauflösung genannten Fälle. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn ein Fünftel der Mitglieder diese schriftlich mit Angabe der Verhandlungspunkte beantragt.
§10 — Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von mindestens drei Viertel der anwesenden Stimmen.
§11 — Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitgliederstimmen beschlossen werden und verlangt die Anwesenheit von mindestens zwei Drittel aller Mitglieder. Im Falle der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von 2 Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsmäßig (§ 9 der Satzung) mit derselben Tagesordnung einzuberufen, die nunmehr ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder die Auflösung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschließen kann.
§12 —Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wegen Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hünxe (nach Übernahme der Verantwortung für ggf. nachlaufende finanzielle Verpflichtungen in Verbindung einer Entlastung vom Vereinsvorstand oder nach einer Sperrfrist von zwei Jahren) zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 der Satzung.
Entsprechende Beschlüsse der Mitgliederversammlung
sind vor Inkrafttreten dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen und dürfen erst nach dessen Zustimmung ausgeführt werden.
Beschlossen in der Gründungsversammlung am 23.08.2018.
Hünxe, den 23.08.2018
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